Ich führe zusammen, was zusammen gehört.

Sicherheitsmitarbeiter mit freien Stellen und den dazugehörenden Arbeitgebern.
Nicht jeder Bewerber passt auf jede Stelle und nicht jede Stelle zu jedem Bewerber.
Das ist Teil meiner Aufgabe. Herauszufinden wer zueinander passt. Ich gestalte die Stellenbeschreibung so ausführlich wie möglich (Im Sicherheitsbereich gibt es hier naturgemäß gewisse Einschränkungen, besonders im Vorfeld der Bewerbung), damit Sie von Beginn an sehen können ob die freie Stelle das Richtige für Sie ist. Ich analysiere Ihre Bewerbungsunterlagen, lerne Sie im Gespräch kennen und berichte über Sie und die „Passgenauigkeit“ zur Stelle an den Arbeitgeber.

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Details
Telefon 06123 799961 Fax 06123 799960
Zugangskontrolle

Fahrzeugkontrolle

Pförtner

Hundeführer

Revierdienst

Baustellenbewachung

Separatwachdienst

Wachhabender ...

Grundvoraussetzung

Für die meisten Arbeitsplätze ist eine absolvierte Unterrichtung und bestandene Sachkundeprüfung nach §34a GewO Voraussetzung. Bei einigen Stellen genügt auch eine Bescheinigung über die durchgehende Beschäftigung im Wachdienst.

Andere benötigen eine abgeschlossene Ausbildung als Wach- und Sicherheitsfachkraft IHK oder eine Bescheinigung über abgelegte Waffensachkunde. Weitere vorausgesetzte Kurse / Ausbildungen können in den Bereichen: erste Hilfe, Selbstverteidigung Brandschutz, Hundeführung und anderen liegen.

Einige, wenige setzen keine fachlichen Vorkenntnisse voraus und eignen sich schon deshalb für "Neu-Einsteiger".

Welche Ausbildung oder Kenntnisse welche Stelle voraussetzt hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und den Anforderungen des Arbeitgebers und dem Einsatzbereich ab.

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Kosten

Ich akzeptiere Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder anderer Leistungsträger.

Kostenpflichtige Leistungen werden mit einem Vermittlungsgutschein eines Leistungsträgers (ich akzeptiere Vermittlungsgutscheine der Agentur für Arbeit, Argen, kommunaler Leistungsträger und anderer Leistungsträger) abgegolten.

Bewerbern - auch ohne Vermittlungsgutschein - entstehen keinerlei Kosten.

Niemand soll auf eine Arbeitsstelle verzichten müssen.

Einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit erhält, wer mindestens sechs Wochen arbeitslos ist und Leistungen von der Arbeitsagentur bezieht. Die Beantragung des Vermittlungsgutscheins der Bundesagentur für Arbeit ist einfach, ein Anruf bei der zuständigen Agentur für Arbeit genügt.
Auch Hartz IV-Empfänger können über ihren Leistungsträger einen Vermittlungsgutschein beantragen.

Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie auch auf dem Internetportal der Arbeitsagentur unter dem Menupunkt Bürgerinnen & Bürger, unter Eingabe des Suchbegriffs Vermittlungsgutschein.
Oder rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 06123 - 799961an.
(Stand 30.12.2011)

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